
AGB
1. Allgemeines
1.1. Die vorliegende allgemeine Geschäftsbedingung ist die Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen mit Knipslicht. Sie gilt bei Auftragserteilung als gelesen und akzeptiert.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Die Zahlung des Bruttobetrags ist spätestens vierzehn Tage nach Rechnungserhalt erforderlich.
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zahlbar.
3. Stornierungen
3.1. Sollte ein Auftrag nach Beginn der dazugehörigen Arbeiten storniert werden, behalten wir uns vor, die geleistete Arbeitszeit und den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
3.2. Sollte ein Auftrag nach der Frist von 1 Woche vor Termin storniert werden, behalten wir uns vor 20% der Vergütung einzubehalten. Ab einer Frist von 3 Tagen erhöht sich die Vergütung auf 50% des zu leistenden Betrags.
4. Gestaltungsfreiheit und Änderungen
4.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung sind zeitnah und vollständig im Produktionsprozess anzumelden. (Die Umsetzung erfolgt nach den gegebenen Voraussetzungen und Möglichkeiten hinsichtlich des vorhandenen Materials, die mit dem Auftraggeber besprochen werden.)
4.2. Nach dem Produktionsprozess wird dem Kunden eine Vorabversion übertragen. Der Kunde hat nach Erhalt der Vorabversion die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Veränderungsvorschläge des Produktes einzureichen. Diese können von Knipslicht in einem angemessenen Rahmen und nach gegebenen Möglichkeiten durchgeführt werden. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist und nach der Abnahme des Endprodukts sind weitere Änderungen ausschließlich gegen zusätzliche und angemessene Vergütung möglich.
5. Übergabe der Fotos
5.1. Zu jeden Fotoauftrag von Knipslicht sind alle selektierten Aufnahmen (Fotos) des Auftrags inklusive, außer es wurde im offiziellen Angebot etwas Gegenteiliges vereinbart. Die Selektion der Aufnahmen wird von Knipslicht nach fotografischem Standard und künstlerischer Freiheit, vor Aushändigung des Endmaterials, durchgeführt. Im Durchschnitt entstehen bei einem Fotoshooting ca. 10-30 vorselektierte Aufnahmen. (Abweichungen können situationsbedingt möglich sein)
Definition „selektieren“: Aus einer vorhandenen Anzahl von Individuen oder Menge von Dingen diejenigen heraussuchen, deren [positive] Eigenschaften sie für einen bestimmten Zweck besonders geeignet machen. (Quelle: deutscher Duden)
5.2. Die Übergabe des Fotomaterials wir immer individuell im offiziellen Angebot von Knipslicht festgehalten. Es bestehen folgende Möglichkeiten: Downloadlink (Bilder JPG), USB-Stick (welcher vom Kunden am Shooting-Tag mitzubringen ist).
6. Bildbearbeitung, Bildstil, Beautyretusche und Bildmontage
6.1. Aufträge können Bildbearbeitungen enthalten. Die Auswahl des Bildmaterials trifft, soweit nicht Gegenteiliges vereinbart, der Kunde innerhalb einer Frist von 1 Monaten nach Erhalt des Grundmaterials.
6.2. Definition „die Bildbearbeitung“: Die Bildbearbeitung ist die Veränderung von Fotos, Negativen, Dias oder digitalen Bildern. Sie ist zu unterscheiden von der Bildverarbeitung, mit deren Hilfe die Inhalte von Bildern verarbeitet werden. Oft wird die Bildbearbeitung dazu angewandt, um Fehler zu beseitigen, die beim Fotografieren oder anderen Bilderfassungen entstehen können. Dazu gehören beispielsweise Über- und Unterbelichtung, Unschärfe, Kontrastschwäche, Bildrauschen, Rote-Augen-Effekt und stürzende Linien. (Quelle: Wikipedia)
6.3. Die Beautyretusche bei Knipslicht beinhaltet: Augenringe retuschieren, Hautunreinheiten oder Details wie Muttermalen und störende Haare beseitigen, Bleaching der Zähne und Schärfung der Augen, Aufhellung der Iris zur Schaffung eines „stechenden Blickes“.
6.4. Der Bildstil: Wir verstehen unter einem Bildstil die farbliche Abwandlung des Bildmaterials. (z.B. Schwarz/Weiß, Retro-Optik, Vintage, Intensivierung der Farbe)
6.5. Die digitale Bildmontage bei Knipslicht ist die Veränderung der Realität für den Betrachter. Dies beinhaltet Bildveränderungen wie z.B. Hautglättung, Beseitigung von Asymmetrie, Freistellungen, Fotocollagen, Zusammenführung von verschiedenen Bildmaterialien, Veränderung des Bildhintergrunds und Entfernen einzelner Elemente die die Bildkomposition behindern oder stören.
7. Speicherung der Kundendaten und des dazugehörigen Materials
7.1. Vertrauliche Daten, wie Adressen, Telefonnummern usw. werden bei Knipslicht gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
7.2. Kundenbezogenes Rohmaterial - Film und Foto - (RAW-Dateien für Bildbearbeitungen) werden bis zu 3 Monaten, nach Ausführung des Auftrags, aufbewahrt, bevor sie unwiderruflich gelöscht werden.
7.3. Alle Endprodukte, die auch an den Kunden herausgegeben werden, werden 10 Jahre digital gespeichert und können nachbestellt werden.
8. Termine allgemein
8.1. Vereinbarte Fototermine, die nicht spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn storniert werden, werden in Rechnung gestellt.
9. Krankheit seitens Knipslicht
9.1. Sollte durch Krankheit ein Ausfall seitens Knipslicht bestehen wird der Termin verschoben. Sollte seitens des Kunden keine Verschiebung des Termins erwünscht sein, hat Knipslicht keinerlei Anspruch auf den im Vertrag festgehaltenen Betrag. Somit verfällt der Auftrag und Knipslicht kann nicht rechtlich belangt werden.
10. Urheberrecht und Nutzungsrechte Fotos
10.1. Knipslicht steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
10.2. Die von Knipslicht hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
10.3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
10.4. Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Knipslicht.
10.5. Sofern nicht ausdrücklich anders und weitergehend besprochen und schriftlich (Post, Email) festgelegt, darf der Kunde die Lichtbilder komplett frei verwenden.
10.6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
10.7. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.